Vorabpauschale. Was ist das?
Veröffentlicht am: 05.12.2018

Anfang 2019 werden einige Fondssparer auf ihrem Depotkonto eine Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ vorfinden. Was ist das, werden Sie sich dann sicher Fragen. Hintergrund für diese Abbuchung ist die Investmentsteuerreform. Sie trat Anfang 2018 in Kraft und sieht für viele Fonds, die keine oder nur in geringem Umfang Ausschüttungen vornehmen, eine Besteuerung auf Basis einer Pauschale vor. Bei der sogenannten „Vorabpauschale“ geht das Finanzamt von einem fiktiven Ertrag aus. Sie wird von der depotführenden Stelle berechnet. Wenn die Erträge über dem Freistellungsauftrag liegen (maximal 801 Euro pro Person), führt sie den Steuerabzug durch, Anleger müssen nichts unternehmen. Liegt sie darunter, erfolgt keine Abbuchung.

Heißt: Da ist von Ihnen keine Aktivität von Ihnen als Depotinhaber aktuell notwendig. Es sei, Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag anpassen.
Übrigens: Sehr gut und mit allen Details ist das vom BVI auf deren Seite erklärt: https://www.bvi.de/regulierung/investmentsteuern/ueber-die-reform-2018/