Strafzinsen und Guthabengebühr
Veröffentlicht am: 16.12.2014

Strafzinsen oder Guthabengebühr
So werden derzeit in den Medien die ganz neuen Gesetze für Kapitalanleger benannt.
Bislang galt: Wer sein Geld bei einer Bank anlegt, bekommt dafür auch Zinsen. Doch das hat sich geändert. Für institutionelle Anleger gibt es diese Strafzinsen schon bei diversen Banken; für Privatkunden ist da erst die Skatbank vorgeprescht. Aber sie wird nicht die einzige Bank bleiben, die Gebühren für die Anlage von Geldern nehmen wird.
Durch die aktuell geplante Ausweitung der EZB-Bilanz werden wohl die Zinsen für langfristige Staatsanleihen weiter sinken, es wird weiteren Druck auf andere Banken geben, auch Guthabengebühren zu verlangen.
Dann werden wohl auch die letzten Anleger begreifen, dass man mit normalem Kontensparen Geld verliert!

Welche Alternative gibt es denn?
Die Anlage in Immobilien ist sicherlich eine geeignete Option, natürlich wenn man dann auch noch die niedrigen Zinsen bei einer Kreditaufnahme mit nutzen kann. Doch wo gibt es noch günstige Immobilien?
Alte Bausparverträge bieten zum Teil ordentliche Guthabenzinsen, doch diese werden derzeit reihenweise durch die Bausparkassen gekündigt.
Kapitallebensversicherungen werben derzeit mit der Garantieverzinsung von 1,75. Doch ob 1,75 oder 1,25 (ab 2015), so doll ist das nicht!

Da könnten auch wieder Sachwerte interessant werden, die leider häufig verunglimpft werden. Doch in diesem Segment hat sich viel getan durch gesetzliche Auflagen. Alle soliden Anlagen sind heute durch das BaFin geprüft. Auch wenn das nicht das endgültige Qualitätssiegel ist, es ist dennoch ein hilfreicher Schutz. So sind derzeit z.B. ganz interessante Projekte am Markt wie US-Immobilien oder auch die Beteiligung an A380-Fliegern. Und auch andere interessante Projekte, die immer wieder angeboten werden. Der Markt bietet einiges.
Vielleicht ist ja auch da was für Sie bei. Fragen sie doch einfach mal Ideen bei mir an, ehe auch auf Ihrem Konto die Guthabengebühr Ihr Kapital wegfrisst!