Die Qualität in der Finanzberatung, helfen die bisherigen Regulierungsauflagen wirklich?
Veröffentlicht am: 23.06.2013

Immer mehr Regulierung
Den Schutz der Anleger hat sich die Bundesregierung seit der Finanzkrise groß auf die Fahnen geschrieben. So wurden in den vergangenen Jahren unter anderem das Beratungsprotokoll eingeführt, die AIFM-Richtlinie, eine Neuregelung für alternative Investmentfonds, verabschiedet, mit dem § 34f GwO die Standards für Finanzvermittler verschärft und die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen eingeführt. Besser wäre es stattdessen gewesen, die regulatorischen Maßnahmen auf eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung zu konzentrieren, um eine wirklich gute Finanzberatung für den Verbraucher zu gewährleisten.

Immer mehr Auflagen
Auf selbständige Finanzberater und –vermittler kommen derzeit immer schärfere Regularien und immer mehr Pflichten zu. Für die Berater ist damit ein wesentliches Mehr an Zeitaufwand und Kosten verbunden. Es macht schon Sinn, dass ein Finanzvermittler nach dem seit 1. Januar 2013 gültigen § 34f bestimmte Qualifikationen nachweisen muss!
Allerdings werden die Regulierungen nicht immer im Sinne des Kunden umgesetzt. So hat der Gesetzgeber im Juni 2012 festgelegt, dass die so genannten Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) in kurzer und verständlicher Form alle wesentlichen Fakten sowie Chancen, Risiken, Kosten und Provisionen aufführen müssen. Doch die Umsetzung ist mangelhaft, wie eine aktuelle Studie der Verbraucherzentralen vom Mai 2013 festgestellt hat. Keines der getesteten Produkte habe die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, so das Ergebnis der Untersuchung. Zum einen wurden diese nicht pflichtgemäß veröffentlicht, zum anderen enthielten sie bei weitem nicht alle geforderten Details zum Anlageprodukt.
Ein weiteres Beispiel sind Beratungsprotokolle. Einer Studie der Unternehmensberatung Cofinpro zufolge sehen 61 Prozent der Bundesbürger drei Jahre nach deren Einführung keine erkennbaren Fortschritte bei der Beratungsqualität der Banken. Sieben von zehn Bundesbürgern glauben, dass die Institute bei den schwarz auf weiß dokumentierten Anlagegesprächen ihre Formulierungen so wählen, dass sie im Streitfall abgesichert sind. Die vom Gesetzgeber für Kunden vorgesehene Transparenz bleibt damit häufig auf der Strecke.

Was wäre eine Alternative?
Ein besserer Schutz wäre es, bei der Aus- und Weiterbildung der Finanzvermittler und Anlageberater anzusetzen, hier durch regulatorische Maßnahmen den Standard zu erhöhen und die Berater beispielsweise auch zu einer laufenden Weiterbildung zu verpflichten. Denn eine hochwertige Aus- und Weiterbildung, die neben reinen Produktkenntnissen vertieftes rechtliches, steuerliches, makro- und finanzökonomisches Know-how umfasst, ist Voraussetzung für eine ganzheitliche und zielgerichtete Finanzberatung im Sinne des Kunden. Qualitativ gut ausgebildete Berater sind auch besser in der Lage, komplexere Zusammenhänge auf den Finanzmärkten ihren Kunden zu erläutern und so zur dringend notwendigen Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung breiter Bevölkerungskreise beizutragen.

Von der besseren Ausbildung würden also letztlich die Kunden profitieren, denn nur durch eine möglichst qualitativ sehr gute Aus- und Weiterbildung kann sichergestellt werden, dass ein Finanzplaner oder –berater seine Kunden in jeder Hinsicht objektiv und bestmöglich berät.